Notariat Lichtenfels

Allgemein

Als Notar bin ich auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Wie ein Richter bin ich staatlich bestellt, unabhängig, unparteilich und Träger eines öffentlichen Amtes. Im Gegensatz zu einem Richter, der einen Streit nur entscheiden kann, bemühe ich mich im Vorfeld, durch vertragliche Regelungen Streit zu vermeiden. Dies ist für die Beteiligten regelmäßig der kostengünstigere und nervenschonendere Weg. 

Gleich ob Haus-, Grundstücks- oder Wohnungskauf, Immobilienübertragung unter Lebenden („vorweggenommene Erbfolge“), Grundschuld, Teilungserklärung oder Bauträgervertrag - Notare verfügen über umfassende Erfahrung im Immobilienrecht. Neben der notariellen Beratung bei der Bestellung und Aufhebung von Erbbaurechten, Grundschulden, Dienstbarkeiten und allen anderen dinglichen Belastungen sind Notare regelmäßig in die Beurkundung und Abwicklung von Immobilientransaktionen aller Größenordnungen eingebunden. 

Neben dem Immobilienrecht spielt im Alltag der Beteiligten auch das Familien- und Erbrecht regelmäßig eine große Rolle. Eheverträge, aber auch Scheidungsvereinbarungen müssen notariell beurkundet werden. Auch im Rahmen von letztwilligen Verfügungen ist die Einschaltung eines Notars empfehlenswert. Der Glaube, dass ein handschriftliches Testament kostengünstiger sei, betrifft nur den Erblasser. Beim handschriftlichen Testament müssen die Erben einen beurkundeten Erbscheinsantrag und einen Erbschein erstellen lassen, dessen Kosten regelmäßig fast doppelt so hoch sind wie Beurkundung einer letztwilligen Verfügung. Bei der Errichtung einer letztwilligen Verfügung beim Notar erhalten Sie neben der Rechtssicherheit auch umfassende Beratung, vermeiden ungewollte erbrechtliche Folgen und handeln zudem regelmäßig insgesamt betrachtet kostengünstiger als bei Errichtung eines handschriftlichen Testamentes.

Flankierend zu den letztwilligen Verfügungen berate und betreue ich Sie gerne auch im Bereich der zunehmend an Bedeutung gewinnenden Vorsorgeregelungen, insbesondere zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Durch die Errichtung einer solchen Verfügung sorgen Sie dafür, dass Ihrem Willen auch dann entsprochen wird, wenn Sie diesen einmal nicht mehr selbst äußern können sollten, ohne dass ein gerichtlich bestellter Betreuer erforderlich wäre. Die notarielle Betreuung stellt auch in diesem Bereich sicher, dass die von Ihnen getroffenen Regelungen rechtlich einwandfrei gestaltet sind.

Als Notar berate und betreue ich Sie darüber hinaus auch auf dem Gebiet des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts. Ich stehe Unternehmen jeder Größe und Rechtsform bei allen Vorgängen zur Seite, die notarielle Begleitung erfordern. Dies umfasst die Gründung, die Beurkundung von Anteilskaufverträgen und Anteilsverpfändungen, aber auch Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz (z.B. Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel). Auch der Abschluss von Unternehmensverträgen und dazu erforderlicher Zustimmungen (z.B. zu Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen), Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen, Bestellungen und Abberufungen von Organmitgliedern (Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, Geschäftsführer) sowie die Begleitung der Liquidation von Gesellschaften aller Rechtsformen gehören zu meinem Tätigkeitsgebiet. Zum Spektrum der angebotenen Dienstleistungen gehören selbstverständlich auch der Entwurf und die Einreichung von Handelsregisteranmeldungen aller Art. 

Bei all den Tätigkeiten stehen immer Sie im Mittelpunkt, mit Verständnis für Ihre Anliegen, Sorgen und Nöte.

Große Ergebnisse erfordern großen Ehrgeiz.
Heraklit
© 2024 Notar Peter Hoffmann, Lichtenfels
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